| Barrierefrei aktuell > Fördermöglichkeiten |
| Fördermöglichkeiten |
Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz unterstützt im Rahmen des Modernisierungsprogramms mit zinsverbilligten Darlehen oder Zuschüssen bauliche Maßnahmen, die das Wohnen im Alter ermöglichen und erleichtern:
Ansprechpartner für alle Fragen der Wohnraumförderung ist die Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH), 55116 Mainz, Telefon 06131 4991-991, E-Mail: lth(at)lth-rlp.de. Weitere Informationen im Internet unter www.lth-rlp.de. |
| Die Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz bietet hierzu zwei Förderprogramme an: |
1. Modernisierung 2010 |
Was wird gefördert? |
| Alten- und behindertengerechte Maßnahmen |
Bauliche Maßnahmen, die ein barrierefreies Wohnen ermöglichen, wie zum Beispiel
- der Einbau einer Rampe für Rollstuhlfahrer,
- der Einbau breiterer Türen oder
- sonstige Maßnahmen, die einer barrierefreien Zugänglichkeit dienen.
Die Maßnahmen sollen die Vorgaben der DIN 18025 Teil 2 berücksichtigen.
|
| Maßnahmen, die technischen Unterstützungssystemen für das Wohnen im Alter dienen |
Die Hausautomatisierungstechnik bildet neben der barrierefreien Bauweise einen wichtigen Baustein, um die Lebensqualität älterer Menschen zu erhalten oder sogar zu verbessern. Die Einrichtung von KNX-Bussystemen in den Gebäuden und/oder die Programmierung von Tablet-PCs sind hier z. B. wichtige Instrumente, um eine technische Unterstützung zu gewährleisten.
Förderfähig sind über KNX-Bussystem gesteuerte
- elektrische Rollläden
- Zentralschalter für die Abschaltung von Lichtquellen und Steckdosen mit potenziell gefährlichen Verbrauchern (Bügeleisen, Herd, Kaffeemaschinen)
- sowie die für die individuelle Steuerung notwendigen Tablet-PCs.
Zusätzlich werden
- Sensoren an Fenstern und Haustüren, die offene Fenster und Türen bei Verlassen der Wohnung anzeigen,
- Bewegungsmelder und Wasserflusssensoren, die Aufschluss über Aktivitäten der Bewohner geben,
gefördert.
|
| Beratungs- und Planungskosten |
Ebenfalls werden vorbereitende Arbeiten wie Beratungs- und Planungskosten der Antragsteller (z. B. Architekten- und Ingenieurhonorare zur Planung der baulichen Maßnahmen, für die unter Umständen notwendigen Bauanträge, Honorare für Sachverständige für die Energiesparberatung usw.), die Grundlage für die spätere Antragstellung und für die baulichen Maßnahmen sind, bei den jeweiligen förderfähigen Maßnahmen berücksichtigt. Auch werden Kosten mitgerechnet, die für die Abnahme einer baulichen Anlage erforderlich werden.
Übersicht zur Wohnraumförderung Rheinland-Pfalz – Modernisierung 2010
|
2. Wohnen in Orts- und Stadtkernen |
Das Land Rheinland-Pfalz fördert vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und sich verändernder Nachfragestrukturen auf dem Wohnungsmarkt die Stärkung der Innenstädte und Bestandsgebiete in Innenstädten und Innerortslagen. Mit dem Programm werden folgende Ziele verfolgt:
- Förderung neuer Formen für gemeinschaftliches Wohnen
- Erhöhung der Attraktivität für Wohnen und Arbeiten in Innerortslagen
- Erhaltung bzw. Verbesserung der sozialen, kulturellen, freizeitbezogenen und Versorgungsinfrastruktur
- Beseitigung städtebaulicher und struktureller Missstände
- Reaktivierung von Brachflächen
|
Was wird gefördert? |
- Bauprojekte in innerörtlichen/innerstädtischen Lagen von Kommunen, die in der Regionalplanung die Zuweisung der besonderen Funktion Wohnen erhalten haben.
- Dazu zählen insbesondere Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand, Neubaumaßnahmen, soweit sie in innerörtlichen Lagen durchgeführt werden, und Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung auf der im Eigentum des Antragstellers stehenden Wohnanlage.
- Das zu fördernde Vorhaben muss mindestens vier in sich abgeschlossene Wohneinheiten umfassen. Bei der Planung der Wohnungen ist die DIN 18025, Teil II (barrierefreie Wohnungen), zugrunde zu legen. Die nutzbare Wohnfläche muss nach Fertigstellung mindestens 60% betragen.
|
Wer wird gefördert? |
| Das Förderangebot richtet sich an Projektträger. Das können private Investoren, Wohnungsbaugesellschaften oder auch Kommunen sein. |
Wie wird gefördert? |
- Mit einem Zuschuss bis zu EUR 250 pro m² Wohnfläche, höchstens jedoch 40% der förderfähigen Kosten.
- In besonders begründeten Fällen kann der Zuschuss angehoben werden, wenn die erforderlichen Kosten für eine Sanierung bzw. Modernisierung oder den Umbau für spezielle Zielgruppen die Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme ausschließen.
|
Wie bekomme ich die Fördermittel? |
| Anträge auf Förderung sind vor Beginn der Bauarbeiten beim Ministerium der Finanzen zu stellen. |
Wann erhalte ich keine Förderung? |
Die Förderung wird nur gewährt, wenn die Kosten nicht bereits im Rahmen der Städtebauförderung, der Dorferneuerung oder der sozialen Wohnraumförderung berücksichtigt wurden.
Nicht gefördert werden Maßnahmen, deren Bau bereits begonnen oder für den bindende Verpflichtungen (z. B. Darlehensverträge) eingegangen wurden, bevor die Förderzusage erteilt ist. Das Ministerium der Finanzen kann in begründeten Fällen in den vorzeitigen Baubeginn oder den vorzeitigen Vertragsabschluss einwilligen.
|
Ansprechpartner:
Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz:
Heike Schumacher
Telefon: 06131 4991-750
Heike.schumacher@lth-rlp.de
Gerd Plaul
Telefon: 06131 4991-714
Gerd.plaul@lth-rlp.de
|
| |
Förderangebot für Privatpersonen |
| Die KfW gewährt einen Zuschuss oder Kredit für barrierearmes Wohnen. Wer seine Wohnung und das Wohnumfeld altersgerecht gestalten möchte, findet hier das passende Förderangebot: |
Altersgerecht Umbauen - Zuschuss (455) |
Der Extra-Zuschuss zur Barrierereduzierung |
| Sie wollen in Ihrer Eigentumswohnung oder Ihrem Ein-/Zweifamilienhaus Barrieren reduzieren oder ein frisch umgebautes Haus kaufen und wenden dazu Eigenmittel auf? Dann ist Ihr vorbildliches Engagement uns eine Extra-Belohnung wert! Im Programm 455 fördert die KfW Ihren Umbau oder Kauf mit einem Zuschuss (alternativ zur Kreditfinanzierung im Programm 155). |
| Ihre Vorteile |
- Zuschuss direkt auf Ihr Konto
- keine Kredittilgung - keine finanziellen Verpflichtungen
- gleichermaßen begünstigt: selbst genutztes oder vermietetes Wohneigentum
Förderangebot für Privatpersonen
Diese Förderung kommt Ihnen als Privatperson jeden Alters zugute. Sie sind Wohnungseigentümer - auch in einer Wohnungseigentümergemeinschaft - oder Eigenheimbesitzer. Mieter können mit Zustimmung Ihres Vermieters umbauen.
Den Antrag stellen Sie, bevor Sie mit dem Umbau beginnen oder das Haus kaufen, direkt bei der KfW.
|
| Nicht gefördert werden |
- bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben,
- Ferien- und Wochenendhäuser,
- gewerblich genutzte Flächen.
|
Altersgerecht Umbauen - Kredit (155) |
Barrieren adé |
Im Programm 155 fördert die KfW den Erwerb frisch umgebauter Wohngebäude oder alle Umbauten, die Ihnen das gute Gefühl geben, in Ihren vier Wänden bestens aufgehoben zu sein. Beseitigen Sie störende Barrieren und leben Sie, wie es Ihnen gefällt! Mit modernen Umrüstungen wohnen Sie komfortabler und fühlen sich unabhängig von körperlichen Einschränkungen in jedem Alter wohl.
Ihr KfW-Darlehen umfasst 100 % der förderfähigen Kosten, bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.
|
| Ihre Vorteile |
- Top-Zinssatz ab 1,76 % effektiv pro Jahr
- bis zu 30 Jahren Kreditlaufzeit bei 10 jähriger Zinsbindung
- kostenfreie, außerplanmäßige Tilgung möglich
|
Diese Förderung kommt Ihnen als Privatperson jeden Alters und Familienstands zugute. Nicht nur als Wohnungseigentümer oder Eigenheimbesitzer, auch als Mieter können Sie mit Zustimmung Ihres Vermieters umbauen.
Den Antrag stellen Sie, bevor Sie mit dem Umbau beginnen oder das Wohngebäude kaufen, bei Ihrer Hausbank. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird das Darlehen ebenfalls durch Ihre Hausbank bereitgestellt.
|
| Nicht gefördert werden |
- Umschuldungen bestehender Darlehen,
- Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben,
- Ferien- und Wochenendhäuser,
- gewerblich genutzte Flächen.
|
| Weitere Informationen wie z. B. zur Antragsstellung finden Sie hier. |
|
|